View Full Version : AnyDVD=Shareware ? + Verstoß gegen §106 UrhG ?
Werniman
24th April 2007, 03:28
Hallo!
Gestern durfte ich bei der grünen Trachtengruppe antanzen, ´ne Aussage machen wegen Downloads eines urheberrechtlich geschützten Programmes...AnyDVD. Wenn man den Vorwurf genau nimmt, müsste es doch heißen, daß es NICHT im Interesse des Programmherstellers ist, daß das Programm verbreitet wird. Da AnyDVD jedoch Shareware ist, müsste es doch gerade im Interesse von Slysoft sein, daß das Proggy verteilt wird, oder ? Der genaue Vorwurf lautet Verstoß gegen §106 UrhG, welcher besagt:
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Nach meinem Verständnis betrifft dieser Paragraph doch lediglich den Uploader, denn vervielfältigen und verbreiten tut es doch eigentlich dieser.
Was meint ihr dazu ?
Marco
steake
24th April 2007, 05:09
Du durftest bei den Bullen antanzen, nur weil du AnyDVD runtergeladen hast? Das ist doch wohl ein Aprilscherz. Runterladen ist nicht strafbar. Der einsatz kann in einigen Ländern verboten sein.
Und sollte das wirklich stimmen, was ich nicht glauben kann, dann betrifft es nicht den erwerb und das runterladen von AnyDVD, sondern eher das kopieren von Urheberrechtlich geschützten Werken(Filmen).
Also entweder scherz oder es hat dich jemand angeschissen.
Mach doch mal einen Scann von der Einladung!
Ich will auch mal lachen.
Luigi
24th April 2007, 05:11
Hallo!
Gestern durfte ich bei der grünen Trachtengruppe antanzen, ´ne Aussage machen wegen Downloads eines urheberrechtlich geschützten Programmes...AnyDVD. Wenn man den Vorwurf genau nimmt, müsste es doch heißen, daß es NICHT im Interesse des Programmherstellers ist, daß das Programm verbreitet wird. Da AnyDVD jedoch Shareware ist, müsste es doch gerade im Interesse von Slysoft sein, daß das Proggy verteilt wird, oder ? Der genaue Vorwurf lautet Verstoß gegen §106 UrhG, welcher besagt:
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Nach meinem Verständnis betrifft dieser Paragraph doch lediglich den Uploader, denn vervielfältigen und verbreiten tut es doch eigentlich dieser.
Was meint ihr dazu ?
Marco
Hi Marco,
Ich habe diesen Vorgang mal Tom von SlySoft geschildert und er mailte mir zurück, daß SlySoft schon öfters (ca 15x) eine Anfrage deutscher Ermittlungsbehörden erhielt - mit der Bitte, doch Anzeige gegen den Unhold zu erstatten, der SlySoft-Programme "unberechtigterweise" auf seinem Rechner runtergeladen hat oder diese Dateien über Filesharing zum Download anbot. SlySoft hat dies jedoch immer abgelehnt mit dem Hinweis, daß SlySoft ja an der Verbreitung der Shareware interessiert ist.
Man muß Verständnis für die Herren bei der Polizei haben - schließlich MÜSSEN die von Gesetzes wegen in dieser Weise vorgehen. Einige Ermittler waren eh ziemlich sauer auf den Anzeigenerstatter (i.d.R. irgendwelche Abzockanwälte), weil die denen nur Arbeit machen - für nix und wieder nix.
Sag Deinem Ermittler, er soll einfach SlySoft kontaktieren (http://www.slysoft.com/de/contact.html) und sich bestätigen lassen, daß SlySoft nicht an einer Strafverfolgung interessiert ist.
Werniman
24th April 2007, 05:36
Hi Marco,
Sag Deinem Ermittler, er soll einfach SlySoft kontaktieren (http://www.slysoft.com/de/contact.html) und sich bestätigen lassen, daß SlySoft nicht an einer Strafverfolgung interessiert ist.
Der wollte sich nichtmal in seinem Stuhl nach rechts drehen (wo auf seinem Computer die Google-Seite geöffnet war) um sich selbst davon zu überzeugen, daß AnyDVD frei downloadbar ist und es auf Shareware basiert. Ich habe Slysoft aber mal angeschrieben und quasi um die selbe Mail gebeten...nächste Woche darf nämlich meine Freundin aussagen, weil ich den Download bestritten hab. Wird sie auch tun. Im Prinzip geht es mit dem Beleg, daß AnyDVD Shareware ist, auch nur darum, daß die Bull..äh...rechtschaffenden Ordnungshüter ;-) endlich mitkriegen, daß der Vorwurf des Verstoßes gegen §106 UrhG haltlos ist. Der KOK, der mich vernommen hat, hat sich gedreht und gewunden und immer neue Versuche unternommen, mich irgendwie zu einem "Geständnis" zu überreden. Daß AnyDVD Shareware ist, hat er natürlich nicht geglaubt (so nach dem Motto:Wenn der Staatsanwalt sagt, es ist illegal, dann haben wir daran nicht zu zweifeln), deswegen würde eine Bestätigung seitens Slysoft helfen.
Marco
Marco
steake
24th April 2007, 05:42
Rechtschutz?
Wenn ja, keinen Pip mehr von dir oder sonst wem und den Rechtsverdreher die Arbeit machen lassen.
Der zerreißt das in der Luft.
Godfearing
24th April 2007, 08:26
Hallo!
Gestern durfte ich bei der grünen Trachtengruppe antanzen, ´ne Aussage machen wegen Downloads eines urheberrechtlich geschützten Programmes...AnyDVD. Wenn man den Vorwurf genau nimmt, müsste es doch heißen, daß es NICHT im Interesse des Programmherstellers ist, daß das Programm verbreitet wird. Da AnyDVD jedoch Shareware ist, müsste es doch gerade im Interesse von Slysoft sein, daß das Proggy verteilt wird, oder ? Der genaue Vorwurf lautet Verstoß gegen §106 UrhG, welcher besagt:
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Nach meinem Verständnis betrifft dieser Paragraph doch lediglich den Uploader, denn vervielfältigen und verbreiten tut es doch eigentlich dieser.
Was meint ihr dazu ?
Marco
Hallo Wernimann,
ich bin neu hier und hab mich in der Vergangenheit auch ein bischen hier im Forum umgesehen. Inzwischen hab ich kapiert (hoffe ich zumindest) das der Besitz von AnyDVD legal ist, der Einsatz desselben aber gesetzlich verboten ist.
Wie aber kann es sein das du bei der Polizei vorsprechen musstest? Wie haben Sie dich ausfindig gemacht? Haben Sie deinen PC beschlagnahmt oder wie kam dies alles zustande?
steake
24th April 2007, 11:52
Dazu brauch man doch nicht deinen PC beschlagnahmen. Wenn du surfst hinterlässt du spuren. So oder so. Irgendwer weis immer wo du wann gesurft bist, und sei es über nen Proxy, dann weiß der Proxy wo du warst.
James
24th April 2007, 12:45
Hallo Wernimann,
ich bin neu hier und hab mich in der Vergangenheit auch ein bischen hier im Forum umgesehen. Inzwischen hab ich kapiert (hoffe ich zumindest) das der Besitz von AnyDVD legal ist, der Einsatz desselben aber gesetzlich verboten ist.
This is plain wrong.
Werniman
25th April 2007, 06:57
Hallo Wernimann,
ich bin neu hier und hab mich in der Vergangenheit auch ein bischen hier im Forum umgesehen. Inzwischen hab ich kapiert (hoffe ich zumindest) das der Besitz von AnyDVD legal ist, der Einsatz desselben aber gesetzlich verboten ist.
Wie aber kann es sein das du bei der Polizei vorsprechen musstest? Wie haben Sie dich ausfindig gemacht? Haben Sie deinen PC beschlagnahmt oder wie kam dies alles zustande?
AnyDVD stand bis Ende Januar 2005 auf einer bekannten Warez-Seite zum Download...ungecrackt, also durchaus legal. Diese Seite wurde 2-3 Tage nach meinem letzten "Besuch" von der Staatsanwaltschaft Görlitz "hochgenommen". Und wie einer meiner Vorredner schon schrieb, hinterlässt man beim surfen Spuren im Netz...in dem Fall auf dem Server der Seite. Und seitdem ist die betreffende Staatsanwaltschaft damit beschäftigt, die Leute zu belangen, deren IP dort auf dem Server gefunden wurde. Auf der Vorladung, die meine Freundin gekriegt hat, steht im Gegensatz zu der vorherigen Vorladung sogar ein ganzer Zeitraum drauf, in dem die Datei runtergeladen worden sei: 22.1.05-24.1.05....ähm..nun weiß ich nicht, wie groß AnyDVD (vorgeworfen wurde glaub ich die Version 4.5.5.6) damals war...aber 3 Tage für einen Download von nur knapp über 1MB ? Selbst mit analogem Modem ist das unglaubwürdig.
Marco
steake
25th April 2007, 07:31
Aber jetzt sieht man das ganze in einem ganz anderen Licht. ICh denke mal das es weniger darum geht das du ne legale ungecrackte Version runtergeladen hast, sondern eher darum das du da überhaupt gesaugt hast.
Werniman
1st May 2007, 16:17
WO man eine frei runterzuladende Software lädt, ist egal, solange der Urheberrechtinhaber damit einverstanden ist. Und wie man hier schon lesen konnte, ist Slysoft damit einverstanden, daß das Programm verteilt wird.
Marco
BurnerHEAD
4th May 2007, 10:55
This is plain wrong.
@James:
okay if it's plain wrong, than i'm now confused about whats right.
All I know:
1. To own and having bought AnyDVD is legal
2. but using it for copying protected-DVDs is illegal
Regards,
BurnerHEAD
Btw: Just wondering why i'm writing english in the german forum...
I suppose James to be able to speak/write/read German as well...
Seine Deutschkenntnisse reichen um deutsch zu verstehen, aber um es zu schreiben sei es nicht gut genug.
gallag
22nd November 2007, 09:59
Ich habe heute nen keinen brief bekommen von der staasanwaltschaft köln:bowdown:
wegen urhg -----
sehr geehrter ...........
auf grund einer strafanzeige der rechteinhaber, der firma kiepen heuer & witsch
...... usw
ermiltung über internetanschluss in der tauschbörse e-donkey
die anwälte haben das verwiesen
aber es lkönnte sein das die obengenaten leute ein par mehr mit mir in kontakt treten
nun habe ich iligal gedownlodet und angeboten
passt hier warscheinlich nicht rein
aber was kann im schlimmsten fall passieren was für eine straffe könnte auf mich zu kommen mfg gallag
bittet um antwort:policeman:
romoal
22nd November 2007, 10:23
Ich habe heute nen keinen brief bekommen von der staasanwaltschaft köln:bowdown:
wegen urhg -----
sehr geehrter ...........
auf grund einer strafanzeige der rechteinhaber, der firma kiepen heuer & witsch
...... usw
ermiltung über internetanschluss in der tauschbörse e-donkey
die anwälte haben das verwiesen
aber es lkönnte sein das die obengenaten leute ein par mehr mit mir in kontakt treten
nun habe ich iligal gedownlodet und angeboten
passt hier warscheinlich nicht rein
aber was kann im schlimmsten fall passieren was für eine straffe könnte auf mich zu kommen mfg gallag
bittet um antwort:policeman:
Bitte im vernünftigen Sprachschatz und vollständig. Worum geht es in Deiner Sache genau, denn danach richtet sich auch das evtel. Strafmaß. An Deiner Stelle würde ich mit dem Schreiben zu einem RA gehen, der Dir auch die weitere Vorgehensweise erleutern kann.
Chief Thunder
22nd November 2007, 14:37
Wenn Du selbst in Tauschbörsen Programme oder sonstiges angeboten hast, wird das in jedem Fall eine Geldstrafe nach sich ziehen!
Wie hoch die sein wird, hängt zum einen davon ab, wieviel Du verbreitet hast und zum zweiten als wie kooperativ Du Dich erweist!
Wenn Du ganz viel Glück hast, wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt!
Singlepack
23rd November 2007, 01:11
Mal allgemeine Links zum Thema
http://abmahnwahn.dreipage.de/
http://www.123recht.net/Abmahnung-von-Schutt-Waetke---Unterlassungerkl%E4rung-P2P__f61029__p4.html
Meiner einer hat vor ca. einem halben Jahr ein Brief bekommen und nie weider etwas gehört.
Bin sofort zum Anwalt und strafrechtlich ist da nichts zu erwarten wenn man nicht hunderte Files im Angebot hat.
Zivilrechtlich sieht es etwas anders aus aber ist sehr Fall abhängig.
In meinem Fall wurde mir vorgeworfen, dass unter meinem Anschluss die Datei XXX zum Download angeboten wurde. Mit IP, Tag, Uhrzeit, Client.
Da ich definitiv beweisen kann das dies nicht der Fall war, wurde der Brief zu den Akten gelegt.
ROTZ
23rd November 2007, 08:20
Das thema hat doch nix mit slysoft zu tun. Der typ macht filesharing und wurde erwischt ... Das bullen sich bei slysoft melden nur wegen eiens downlaods ? Also das klingt ganz schön schwachsinnig.
Singlepack
23rd November 2007, 08:26
Nach seinen bisherigen Post könnte man das annehmen aber wir glauben immer an das Gute im Menschen auch in diesem Fall.
Schreibtischtäter
2nd December 2007, 09:12
Chief Thunder hat recht! Meist ist es mit einer geringfügigen Strafe, im Sinne des Strafrechts geschehen, dass sind so 100-350 € für eine gemeinnützige Einrichtung. Dann kommt es oft schon wegen der "Schwemme" an Verfahren nicht zu einer Gerichtsverhandlung, außer wenn Du noch unter 21, bzw. 18 bist. Jugendstrafrecht hat ja noch so einen Erziehungscharakter.
Aber viel schlimmer für die Mandanten ist oft das sog. "zivilrechtliche Nachspiel". Hier hat meist eine Surfpatrouille (im Auftrag der Rechteverwalter) für Geld jemanden aufgespürt der tatsächlich noch ungeschützt eSonstwas (die Maultier-Tauschbörsen) benutzt, das wird in "Windeseile" an eine Großkanzlei (im Auftrag der Rechteverwalter) gemeldet, die quasi automatisiert, hunderte bis tausende Strafanzeigen "erzeugt" und sich beeilen muss alles der Staatsanwaltsschaft zu melden. Diese wiederum rennt nun, wenn sie dieselbe Eile verspürt, schon leicht angesäuert (StAs haben wirklich wichtigeres zu tun als Urheberverstößen hinterher zu laufen) zum Provider.
Wie lange der ISP nun speichert? Es wird sehr unterschiedlich gehandhabt 0-7-14-21-80 Tage, je nach ISP. Und dann liegen die Daten fest. A hat am ......um...... mit der IP...... sich eingelogt, der Rest kommt von der Surfpatrouille.
Es sei denn irgendwer macht einen Zahlendreher. (Anwaltsaufgabe)
Dann meldet sich die StA und sagt: Sie habe am....folgenden Porno/Mp3/Software aus dem Netz gezogen... (Anwaltsaufgabe)
Und wenn das alles ausgesessen ist meldet sich leider öfter dann der Rechtsanwalt und macht einen viel "saftigeren" Schadensersatz für seinen Mandanten den Rechteinhaber geltend (Ob das EMI ist oder Bushido selbst), bzw. mahnt ab. Preis so üblicherweise zwischen 175 - 1000 €.
Er hat die Daten, weil er als "Opferanwalt" ja "Einsicht" in die "Ermittlungsakten" erhält. Hat die StA eine Strafe veranlasst schließt sich meist ein zivilrechtliches Verfahren an, weil die Erfolgsaussichten größer sind in einem solchen Massenverfahren.
Ob Slysofts Software hierzulande gleich verboten ist kann ich nicht sagen, § 95a UrhG verbietet so eine Software zwar, aber es wird wohl eher ein Ermittlungsgrund für die Polizei sein....der Download der Shareware wird wohl zulässig sein. Sicher bin ich hier nicht. § 106 UrhG ist m.E. n die einzige externe Strafvorschrift in dem Gesetz, der Rest ich Zivilrecht.
:policeman:Ach so und Finger weg von den klassischen P2P Tauschbörsen, es sei denn man versteht sein Handwerk die IPs so verschlüsseln, das zwar Daten bei Euch ankommen, aber einer Rückverfolgbarkeit ausgeschlossen ist.
Sonst landet Ihr eventuell auch auf dem Schreibtisch eines Staatsanwaltes und dann Rechtsanwaltes in Form einer kleinen Ermittlungsakte ;-)
Ab 2008 gilt eh die neue Vorratsdatenspeicherung, mit Schonfrist für die ISP bis 2009, wobei das eine Kann-Vorschrift darstellt, Daten werden dann alle, von allen Providern 6 Monate aufbewahrt, genug Zeit selbst für die verschlafenste Strafverfolgungsbehörde in Deutschland.
Erstberatungsgeühren bei Anwälten liegen hier oft zw. 50 - 190 € (+MwSt). Bei kurzen Telefonaten und kritischer Finanzsituation auch mal für lau, insb. wenn der Anwalt schon ahnt, kaum was tun zu können.
Geht es in ein umfangreiches Strafverfahren oder Zivilverfahren werden mehr Gebühren fällig! Gleich nachfragen, der Anwalt hat nen Programm und rechnet das fast auf Heller und Pfennig aus. Finanzielles immer gleich ansprechen!
Viele Grüße
Frohes Fest!
A.
Schreibtischtäter
2nd December 2007, 09:19
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__95a.html
Absatz 3, Nummer 3! Das ist auch das "Füchschen"!
3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1.
Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2.
abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3.
hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern....
Ob da aber auch ein privater Download drunter fällt ?
Ich mache mich mal schlau
A.
Berta711
2nd December 2007, 09:56
Hallo!
Gestern durfte ich bei der grünen Trachtengruppe antanzen, ´ne Aussage machen wegen Downloads eines urheberrechtlich geschützten Programmes...AnyDVD. Wenn man den Vorwurf genau nimmt, müsste es doch heißen, daß es NICHT im Interesse des Programmherstellers ist, daß das Programm verbreitet wird. Da AnyDVD jedoch Shareware ist, müsste es doch gerade im Interesse von Slysoft sein, daß das Proggy verteilt wird, oder ? Der genaue Vorwurf lautet Verstoß gegen §106 UrhG, welcher besagt:
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Nach meinem Verständnis betrifft dieser Paragraph doch lediglich den Uploader, denn vervielfältigen und verbreiten tut es doch eigentlich dieser.
Was meint ihr dazu ?
Marco
Brauchst Ihn ja nicht zum Knacken Verwenden...Gibt noch andere Verwendungen...Zum B. Kopierschutz mit den Zusatzprogramm eigener DVDs von der Camera Erstellen.
Was wollt ihr den mit den Filmen, schaut man sich doch eh nur 1mal an dann liegt Er rum.Original ist Legal
Chief Thunder
2nd December 2007, 16:37
Was ist denn nun überhaupt daraus geworden?
Ist ja schon 7 Monate her...
steake
2nd December 2007, 16:58
Vieleicht kann er nicht antworten http://smile.sites-berlin.net/smiles/smile000812.gif
Chief Thunder
3rd December 2007, 09:29
Oder vielleicht deswegen... http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/boese/n038.gif
steake
3rd December 2007, 16:15
hihihi! 8)
ROTZ
3rd December 2007, 21:43
Daten werden dann alle, von allen Providern 6 Monate aufbewahrt
Welche daten kann der provider denn nachvollziehen ?
P2P ?
Erwischen kann man dich nur durch "fake-nutzer" die für ne kanzlei, medienbranchen, bullen oder sowas arbeiten, die sich wiederum selber strafbar machen indem sie urheberechtliches material gleichzeitig nicht nur saugen, sondern auch anbieten.
Oder du verbinndest dich mit einem fake-server die in deutschland betrieben werden um dich auszuspionieren.
Was ich überhaupt nicht verstehe ist, wie soll das technisch denn möglich sein, das der provider weis was du
im WWW so alles downloade ?
Singlepack
4th December 2007, 02:15
......... die sich wiederum selber strafbar machen indem sie urheberechtliches material gleichzeitig nicht nur saugen, sondern auch anbieten.
Eben nicht, die Genehmigung vom Inhaber zu bekommen dürfte das kleinste Problem sein.
Didinho
4th December 2007, 11:31
Welche daten kann der provider denn nachvollziehen ?
P2P ?
Erwischen kann man dich nur durch "fake-nutzer" die für ne kanzlei, medienbranchen, bullen oder sowas arbeiten, die sich wiederum selber strafbar machen indem sie urheberechtliches material gleichzeitig nicht nur saugen, sondern auch anbieten.
Oder du verbinndest dich mit einem fake-server die in deutschland betrieben werden um dich auszuspionieren.
Was ich überhaupt nicht verstehe ist, wie soll das technisch denn möglich sein, das der provider weis was du
im WWW so alles downloade ?
Eine Antwort, auf a l l e Deine Fragen, findest Du hier (http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/15/0,3672,7128879,00.html)! (Quelle: ZDF-heute)
Bei "Google" findest Du weitere (interessante) Hinweise zum Thema: Vorratsdatenspeicherung
Schreibtischtäter
4th December 2007, 12:35
Guten Abend!
1.) Der Besitz von der SlySoft-Software ist m.A. nach nicht strafbar oder zivilrechtlich zu sanktionieren.
Der Online-Kommentar zum UrhG, von Lexis-Nexis, den wir hier im Büro benutzen sagt:" Ausgenommen von dem Verbot ist der Besitz zu anderen als kommerziellen Zwecken. Dieser private Besitz - etwa von Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen - ist weder zivilrechtlich nach §§ 95a, 97 noch straf- bzw. bußgeldrechtlich gem. §§ 108b, 111a sanktioniert".
(Quelle: LexisNexis Online Kommentar, Schmid/Wirth, Urheberrechtsgesetz, 1 Aufl. 2004, § 95a UrhG)
2.) Das bedeutet noch lange nicht das man einen erfahrenen Polizisten oder Staatsanwalt, der was vom Computer versteht (und es werden immer mehr) so einfach abschütteln kann, denn der kann diesen Software-Fund ja auch erstmal so bewerten, dass es dem Verwender hier wohl auf Raubkopien ankam. Obwohl der Download auch unter dem Gesichtspunkt, dass es hier wahrscheinlich die 21-Tage Test-Shareware Version war, nicht strafwürdig erscheint.
3.) Bei den P2P Tauschbörsen werden deutschlandweit Firmen eingesetzt die nach bestimmten Listen surfen und suchen, je nach Auftragslage und Umfang und Bezahlung. Selbst PrON oder Hörbuchverlage sind dabei. Da wird dann rund um die Uhr an Wochenenden bei Keksen und Bier die Tauschbörsen-Welt durchsucht. Die IP des tauschenden Gegenüber ist schnell ermittelt und dann wird sie rasch verfolgt.
Teils wird sich auf einen sog. Auskunftsanspruch gestützt: § 101a UrhG, Wer hat mitgewirkt ( http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__101a.html ). Wie schon gesagt kommt sonst die Staatsanwaltschaft zum Zuge, die schnell zum Provider rennt.
So mehr vielleicht in Kürze!
Schönen Abend trotz alledem!
A.
Schreibtischtäter
4th December 2007, 12:43
Zitat aus der ZDF Quelle von oben:
"Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung einer konkreten Straftat zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde."
Das ist klar und ganz einfach! Gem. § 106 UrhG liegt ne Straftat vor, der Richter unterschreibt, die StA ermittelt.
Bei Gericht werden teils 20-40 Stück en Block unterschrieben.!
Edit: Post zusammengefasst
Ach so, noch einfacher:
die Staatsanwaltschaft, so sehe ich just schreibt einfach ein Ermittlungsbegehren gegen "unbekannt" dem Provider.
Die Paragrafen-Kette ist hier: § 161a Strafprozessordnung in Verbindung mit den § 113 Abs.1 Satz 1, und § 95 und § 111 Telekommunikationsgesetz...
(wer es ganz genau wissen will)
...und dann kommen die Daten, wenn alle sich beeilen.
Also Finger weg von klassischem P2P in Deutschland!
Werniman
6th December 2007, 12:12
Oder vielleicht deswegen... http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/boese/n038.gif
Ne...die Sache wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt...Brief kam im September.
Marco
Rathbone80
7th December 2007, 08:02
Naja, aber die Stafverfolgung zielt ja imho nur auf den Upload und nicht den Download. D.h. THEORETISCH(!!!) ins Upload-Verzeichnis nur große TXTs, Freeware oder Demos rein und somit die Downloadbandbreite gesichert. Habs aber noch nicht probiert, P2P ist mir trotzdem zu unsicher. Das Restrisiko ist es mir nicht wert.
Singlepack
8th December 2007, 04:56
Die Idee mag ja gut sein aber nicht umsetzbar.
Während du saugst gibst du deine bereits gesaugten Files frei
und somit :policeman:
P2P lohnt sich in Zeiten von Ebay, Videotheken (die Kaufoptionen anbieten), erweiterte EU nicht mehr.