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#21
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http://bundesrecht.juris.de/urhg/__95a.html
Absatz 3, Nummer 3! Das ist auch das "Füchschen"! 3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die 1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder 2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder 3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.... Ob da aber auch ein privater Download drunter fällt ? Ich mache mich mal schlau A. |
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#22
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Quote:
Brauchst Ihn ja nicht zum Knacken Verwenden...Gibt noch andere Verwendungen...Zum B. Kopierschutz mit den Zusatzprogramm eigener DVDs von der Camera Erstellen. Was wollt ihr den mit den Filmen, schaut man sich doch eh nur 1mal an dann liegt Er rum.Original ist Legal |
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#23
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Was ist denn nun überhaupt daraus geworden?
Ist ja schon 7 Monate her... |
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#24
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Vieleicht kann er nicht antworten
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Diese CD spielt satanische Klänge ab, wenn man sie rückwärts abspielt. Schlimmer noch, wenn man sie vorwärts abspielt, installiert sie Windows Vista... |
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#25
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Oder vielleicht deswegen...
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#26
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hihihi!
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Diese CD spielt satanische Klänge ab, wenn man sie rückwärts abspielt. Schlimmer noch, wenn man sie vorwärts abspielt, installiert sie Windows Vista... |
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#27
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Quote:
P2P ? Erwischen kann man dich nur durch "fake-nutzer" die für ne kanzlei, medienbranchen, bullen oder sowas arbeiten, die sich wiederum selber strafbar machen indem sie urheberechtliches material gleichzeitig nicht nur saugen, sondern auch anbieten. Oder du verbinndest dich mit einem fake-server die in deutschland betrieben werden um dich auszuspionieren. Was ich überhaupt nicht verstehe ist, wie soll das technisch denn möglich sein, das der provider weis was du im WWW so alles downloade ? Last edited by ROTZ; 3rd December 2007 at 21:45. |
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#28
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Eben nicht, die Genehmigung vom Inhaber zu bekommen dürfte das kleinste Problem sein.
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xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx ------CloneCD-Center-------- xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 23. August 1939 70 Jahre NAP |
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#29
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Quote:
Bei "Google" findest Du weitere (interessante) Hinweise zum Thema: Vorratsdatenspeicherung
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The main failure in computers is usually located between keyboard and chair. You can't send me a personal mail/notice, "it's closed"!!!
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#30
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Guten Abend!
1.) Der Besitz von der SlySoft-Software ist m.A. nach nicht strafbar oder zivilrechtlich zu sanktionieren. Der Online-Kommentar zum UrhG, von Lexis-Nexis, den wir hier im Büro benutzen sagt:" Ausgenommen von dem Verbot ist der Besitz zu anderen als kommerziellen Zwecken. Dieser private Besitz - etwa von Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen - ist weder zivilrechtlich nach §§ 95a, 97 noch straf- bzw. bußgeldrechtlich gem. §§ 108b, 111a sanktioniert". (Quelle: LexisNexis Online Kommentar, Schmid/Wirth, Urheberrechtsgesetz, 1 Aufl. 2004, § 95a UrhG) 2.) Das bedeutet noch lange nicht das man einen erfahrenen Polizisten oder Staatsanwalt, der was vom Computer versteht (und es werden immer mehr) so einfach abschütteln kann, denn der kann diesen Software-Fund ja auch erstmal so bewerten, dass es dem Verwender hier wohl auf Raubkopien ankam. Obwohl der Download auch unter dem Gesichtspunkt, dass es hier wahrscheinlich die 21-Tage Test-Shareware Version war, nicht strafwürdig erscheint. 3.) Bei den P2P Tauschbörsen werden deutschlandweit Firmen eingesetzt die nach bestimmten Listen surfen und suchen, je nach Auftragslage und Umfang und Bezahlung. Selbst PrON oder Hörbuchverlage sind dabei. Da wird dann rund um die Uhr an Wochenenden bei Keksen und Bier die Tauschbörsen-Welt durchsucht. Die IP des tauschenden Gegenüber ist schnell ermittelt und dann wird sie rasch verfolgt. Teils wird sich auf einen sog. Auskunftsanspruch gestützt: § 101a UrhG, Wer hat mitgewirkt ( http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__101a.html ). Wie schon gesagt kommt sonst die Staatsanwaltschaft zum Zuge, die schnell zum Provider rennt. So mehr vielleicht in Kürze! Schönen Abend trotz alledem! A. |
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